Handwerker<br> Dienstleistung GmbH
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Handwerker
Dienstleistung GmbH

Kraftfahrzeughandwerk

Unser Service für das Kfz-Gewerbe

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Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Kraftfahrzeughandwerk
Ob Kfz-Werkstatt, Autohaus, Karosserie- und Fahrzeugbaubetrieb oder Lackiererei: Arbeiten an Fahrzeugen, Maschinen und technischen Anlagen erfordern einen wirksamen betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Elektrifizierung der Fahrzeugtechnik, der Umgang mit Gefahrstoffen und sich stetig verändernde Reparatur- und Diagnoseverfahren bringen zusätzliche Anforderungen mit sich.

Die HDG Handwerker Dienstleistung GmbH richtet ihr Betreuungsangebot an Unternehmen des Kraftfahrzeughandwerks, die ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz praxisnah in ihre Betriebsabläufe integrieren möchten.

Die Betreuung orientiert sich an den tatsächlichen Arbeitsbedingungen, der Betriebsgröße und den konkreten Gefährdungen des jeweiligen Unternehmens.

Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2
Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung.

Welche Betreuungsform für einen Betrieb zulässig ist, richtet sich insbesondere nach der zuständigen Berufsgenossenschaft, der Betriebsgröße sowie den Voraussetzungen des jeweiligen Betreuungsmodells.
Die Verantwortung für die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes verbleibt beim Unternehmer. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen ihn dabei, Gefährdungen zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz dauerhaft in den betrieblichen Abläufen zu verankern.
Besondere Anforderungen im Kraftfahrzeughandwerk
Die Tätigkeiten im Kraftfahrzeughandwerk sind mit unterschiedlichen Gefährdungen verbunden. Gleichzeitig führen neue Fahrzeugtechnologien und Antriebssysteme zu zusätzlichen Anforderungen an Qualifikation, Arbeitsschutz und betriebliche Organisation.

Zu den typischen Themen gehören:
  • Arbeiten mit Hebebühnen, Fahrzeughebern und Werkstatteinrichtungen
  • Umgang mit Werkzeugmaschinen und beweglichen Fahrzeugteilen
  • Tätigkeiten an elektrischen und elektronischen Fahrzeugsystemen
  • Arbeiten an Hochvoltsystemen von Elektro- und Hybridfahrzeugen
  • Umgang mit Kraftstoffen, Ölen, Lacken, Reinigungsmitteln und weiteren Gefahrstoffen
  • Belastungen durch Abgase, Schweißrauche, Stäube und andere gesundheitsgefährdende Stoffe
  • Lärm und Vibrationen
  • Hautbelastungen und arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Belastungen
  • Arbeiten mit Druckluftanlagen, Reifen und unter Druck stehenden Bauteilen
  • Brand- und Explosionsgefahren
  • Organisation der Ersten Hilfe, des Brandschutzes und betrieblicher Notfallmaßnahmen

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für die Festlegung geeigneter technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen.

Betreuungsmöglichkeiten nach DGUV Vorschrift 2

1. Alternative bedarfsorientierte Betreuung - Unternehmermodell
Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmer kleiner und mittlerer Betriebe den betrieblichen Arbeitsschutz nach einer vorgeschriebenen Qualifizierung eigenverantwortlich organisieren.
Der Unternehmer wird hierbei aktiv in den Arbeits- und Gesundheitsschutz eingebunden und erwirbt die erforderlichen Kenntnisse, um Gefährdungen im eigenen Unternehmen zu erkennen, geeignete Maßnahmen einzuleiten und bei entsprechendem Bedarf arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Fachberatung hinzuzuziehen.

Die alternative bedarfsorientierte Betreuung umfasst insbesondere:
  • Qualifizierung des Unternehmers in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Erkennen und Beurteilen betrieblicher Gefährdungen
  • eigenverantwortliche Organisation erforderlicher Schutzmaßnahmen
  • Inanspruchnahme arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Beratung bei entsprechendem Bedarf und vorgeschriebenen Anlässen
  • regelmäßige Aktualisierung der Kenntnisse entsprechend den Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft
Für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) sieht die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 dieses Modell grundsätzlich für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten vor. Die konkreten Teilnahmebedingungen und Qualifizierungsanforderungen sind für den jeweiligen Betrieb zu prüfen.

2. Regelbetreuung für Kleinbetriebe
Die Regelbetreuung für Kleinbetriebe umfasst insbesondere die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung sowie die anlassbezogene Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Dabei werden die konkreten Arbeitsbedingungen und Gefährdungen des jeweiligen Kfz-Betriebs berücksichtigt.
Zusätzlicher Beratungsbedarf kann beispielsweise entstehen bei:
  • Anschaffung neuer Maschinen oder Werkstatteinrichtungen
  • Einführung neuer Fahrzeug- und Antriebstechnologien
  • Veränderungen von Arbeitsverfahren oder Betriebsabläufen
  • Einrichtung oder wesentlicher Veränderung von Arbeitsplätzen
  • erstmaligem Umgang mit neuen Gefahrstoffen
  • Arbeitsunfällen oder auffälligem Unfallgeschehen
  • Auftreten arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
  • erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen

Bei der BGHM gilt die überarbeitete Kleinbetriebsregelbetreuung grundsätzlich für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten. Die erforderlichen Intervalle, Voraussetzungen und Beratungsanlässe richten sich nach der jeweils geltenden Vorschrift.

3. Regelbetreuung für größere Betriebe
Die Regelbetreuung für größere Betriebe setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen.

Die Grundbetreuung umfasst die grundlegenden Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Hierzu gehören insbesondere die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, die Beratung zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und die Mitwirkung bei der Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze.
Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt darüber hinaus die individuellen Gegebenheiten und besonderen Gefährdungen des jeweiligen Unternehmens.
Im Kraftfahrzeughandwerk können hierzu beispielsweise neue Fahrzeugtechnologien, Hochvoltsysteme, besondere Reparaturverfahren, Gefahrstoffe oder wesentliche Veränderungen der Werkstatt- und Betriebsorganisation gehören.
Umfang und Aufgaben der Betreuung ergeben sich aus der geltenden DGUV Vorschrift 2 und dem konkreten betrieblichen Bedarf.
Bei der BGHM ist dieses Modell grundsätzlich für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten vorgesehen, sofern keine zulässige alternative Betreuung gewählt wurde.

Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Unterstützung
Je nach vereinbartem Leistungsumfang stehen unterschiedliche Aufgaben im Mittelpunkt.
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzorganisation
Unterstützung bei der Ermittlung und Beurteilung betrieblicher Gefährdungen sowie bei der Festlegung und Organisation geeigneter Schutzmaßnahmen.

Sicherheitstechnische Betreuung
Beratung zur sicheren Gestaltung von Werkstätten, Arbeitsplätzen und Arbeitsverfahren sowie zur Vermeidung technischer und organisatorischer Gefährdungen.

Arbeitsmedizinische Betreuung
Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, insbesondere im Zusammenhang mit Gefahrstoffen, Lärm, Hautbelastungen, körperlichen Belastungen und besonderen Arbeitsbedingungen.
Schulungen und Unterweisungen
Unterstützung bei der Ermittlung des betrieblichen Unterweisungs- und Qualifizierungsbedarfs sowie bei der Organisation geeigneter Maßnahmen.

Betriebsbegehungen und Dokumentation
Unterstützung bei der Überprüfung der betrieblichen Arbeitsbedingungen, der Dokumentation erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Der konkrete Leistungsumfang wird anhand der betrieblichen Anforderungen und der vereinbarten Betreuung festgelegt.

Umweltplaketten für das Kraftfahrzeughandwerk
Neben den Leistungen im Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit bietet die HDG Handwerker Dienstleistung GmbH dem Kraftfahrzeughandwerk einen weiteren praxisnahen Service: den Bezug von Umweltplaketten für Kraftfahrzeuge.
Kfz-Werkstätten und Autohäuser können Umweltplaketten über die HDG beziehen und ihren Kunden damit einen zusätzlichen Service direkt vor Ort anbieten.

Die Umweltplakette kennzeichnet die Schadstoffgruppe eines Kraftfahrzeugs und dient als Nachweis für die Einfahrt in entsprechend ausgewiesene Umweltzonen.
Für Betriebe des Kraftfahrzeughandwerks bietet der Bezug über die HDG eine einfache Möglichkeit, die benötigten Plaketten zu beziehen und den Plakettenservice unkompliziert in die bestehenden Betriebsabläufe zu integrieren.

Ihre Vorteile:
  • Bezug von Umweltplaketten über die HDG
  • zusätzlicher Service für die eigenen Kunden
  • unkomplizierte Integration in bestehende Werkstatt- und Serviceprozesse
  • zentrale Anlaufstelle für Betriebe des Kraftfahrzeughandwerks
Sie benötigen Umweltplaketten für Ihren Betrieb? Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne über Bezugsmöglichkeiten, Konditionen und den Ablauf.

Kontaktieren Sie uns
Sie möchten die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Ihres Kfz-Betriebs organisieren, Ihre bestehende Betreuung überprüfen lassen oder Umweltplaketten über die HDG beziehen?
Sprechen Sie uns an.


Gerne informieren wir Sie über die für Ihren Betrieb infrage kommenden Betreuungsmöglichkeiten und Serviceleistungen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot

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